Behandlungskonzept

Phase 1 – der Anfang

 

Die symptomatische Phase

In der symptomatischen Phase findet die Korrektur der Nervenstörungen (Subluxation) statt. Die gesetzten Impulse kann der Körper allerdings noch nicht halten, da er sich nun in einem Umstellungsprozess befindet. Beschwerden können zwar bereits schon nachlassen doch ist der Schmerz bzw. die Symptome nur die Spitze des Eisberges. Regelmäßige Termine in kurzen Zeitabständen sind wichtig, bis der Druck aus dem Nervensystem genommen ist.

Phase 2 - der Weg

 

Die stabilisierende Phase

Der Körper stabilisiert sich. Haltung, Beweglichkeit und Vitalität sollten sich verbessern. Der Körper beginnt nun die gesetzten Impulse über längere Zeit hinweg zu halten. Jedoch besteht die Möglichkeit in alte Muster zurück- zufallen. In der stabilisierenden Phase finden weiterhin regelmäßige Behandlungen statt, jedoch in größeren Zeitabständen.

Phase 3 - das Ziel

 

Die Phase des Wohlbefindens

Diese Phase dient der Gesundheitspflege und dem Wohlbefinden. Die regelmäßige Überprüfung und Justierung der Wirbelsäule sollte so selbstverständlich wie die tägliche Reinigung der Zähne sein, damit Subluxationen erkannt und behoben werden können, bevor sie zu Störungen führen. Regelmäßige Kontrollen der Wirbelsäule und des Beckens sind abhängig von den individuellen Belastungen, mindestens aber alle drei Monate sinnvoll.

Behandlungskosten

Selbstzahler

Ab Mai 2024:

 

Erstanamnese mit ausführlicher chiro-diagnostischer, orthopädischer und neurologischer Untersuchung und im Anschluss chiropraktische Erstbehandung.

Dauer: 30 Minuten: 120,00€

 

Folgebehandlung mit Kurzanamnese und chiropraktischer Untersuchung:

Dauer: ca. 15 Minuten: 60,00 € 

 

Bitte beachten Sie, dass die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden. 

Privat - oder Zusatzversicherte

Hier erfolgt die Rechnungserstellung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum üblichen 2,3 fachen Satz. Sie weichen von den oben genannten Preisen ab. 

 

 

Keine Zwei - Klassen - Medizin

Falls Sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, sprechen Sie mich vor der Behandlung an. 

 

Ich behalte mir die Anforderung eines Nachweises (Studienbescheinigung, ALG II-Bezug, etc.) vor. 

Terminabsage

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, reserviere ich für Sie Termine. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Terminabsagen 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin nicht berechnet werden. In allen anderen Fällen bin ich nach BGB/§252 berechtigt, die Praxisausfallkosten (Behandlungsgebühr) in Rechnung zu stellen. 

 

Terminabsagen sind per Telefon/Anrufbeantworter, Doctolib oder E-mail möglich.